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Kupferhof Rosental

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Kupferhof Rosental zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Kupferhof Rosental zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Veranstalters.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Kupferhof Rosental zustande.

2.2 Vertragspartner sind der Kupferhof Rosental und der Kunde.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Der Kupferhof Rosental ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von ihm zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen.